Abrichtung der Schutzhunde.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-028-006-053_0293a_jpg an entity of type: Record

28.05.1943 
053/0293a.jpg 
Abrichtung der Schutzhunde. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Konzentrationslager Auschwitz, ZIL Bergen-Belsen, Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Sonderlager Hinzert, Konzentrationslager Lublin, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof u. a.Ob Schutzhunde auf Stellen und Verbellen oder auf Beißen abgerichtet werden sollen, wird wie folgt geklärt:Bei der Streifenarbeit (Stöbern) soll der Hund den Täter stellen und verbellen, wenn er mit erhobenen Händen stehen bleibt. Flieht jedoch der Täter, greift er den Hund an oder macht Abwehrbewegungen, so soll der Hund rücksichtslos beißen. 
Reichsführer-SS, Beauftr. für Diensthundew. 48a 24/Fr. vom 25.05.1943 

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