"Freistellung von Wachmannschaften durch den Einsatz von Diensthunden."@de . . . . . "Art: Fotokopie einer Durchschrift"@de . "053/0103a.jpg" . . . "09.07.1943" . . . "Dort. Schr. D I/6 48 a 32/7.43/Lie/Lp. vom 06.07.1943 (I-137, Folio 307)"@de . . "Adressat: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D - Amt D I/6Zu 1. Durch den Einsatz der Hunde wurden keine Wachmannschaften frei.2. Der Hundeeinsatz bewährt sich besonders bei Transportkommandos und auf Arbeitsstellen im Freien.3. Auch durch verstärkten Hundeeinsatz können keine Wachmannschaften frei gemacht werden.4. Die Ausbildung der Hundeführer erfolgt am besten bei der Lehr- und Versuchsanstalt für das Diensthundewesen der Waffen-SS in Oranienburg."@de .