Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das SS-Sonderlager - Arbeitserziehungslager Hinzert durch Kreispol.-Behörden im Auftrag der Staatspolizei.
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30.08.1944
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Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das SS-Sonderlager - Arbeitserziehungslager Hinzert durch Kreispol.-Behörden im Auftrag der Staatspolizei.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kreisverwaltung AhrweilerDie arbeitsvertragsbrüchigen ausländ. Zivilarb. (auch Frauen) sind wie bisher nach den Anordnungen der Kreispol.-Behörde festzunehmen und zu vernehmen. Jeweils am Dienstag sind die Haft-, Lager- und arbeitsfähigen Häftlinge mit Unterlagen bei der Staatspolizeistelle Koblenz einzuliefern, von hier Weitertransport ins Arbeitserziehungslager. Nach Haftverbüßung sind die Häftlinge von der Staatspolizeistelle Koblenz abzuholen. Abholungstermin wird dem Arb.-Geber mitgeteilt.
Mein. Rd. Verfg. Nr. 26 IV 6 b-139/44 vom 23.05.1944 (I-437, Folio 1-2) und vom 30.08.1944 (I-437, Folio 7-8).