Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo.

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Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo. 
Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo. 
23.05.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kreisverwaltung AhrweilerEinzuweisen sind aufgegriffene arbeitsvertragsbrüchige und wiederholt arbeitsunwillige ausländ. Zivilarbeiter. Die Einweisungsentscheidung in das Arbeitserziehungslager trifft die Kreispol.-Behörde und die Einweisung der Häftlinge erfolgt mit Einlieferungsschein, Personalbogen und ärztl. Attest über Haft-, Lager- und Arb.-Fähigkeit. Vernehmung der Häftlinge bei Orts- oder Kreispol.-Behörde oder im Lager. Über Dauer der Arb.-Erziehungshaft und Verbleib der Häftlinge nach Entlassung aus dem Lager entscheidet die Sicherheitspolizei. Als Anlage (3-6) Vorlage eines Einlieferungsscheines, eines Personalbogens und ärztl. Attestes. 

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