"Häftlinge aus Belgien und Nordfrankreich müssen jederzeit zur Verfügung des Militärbefehlshabers stehen.Ein Häftling kommt zur Entlassung, wenn der Lagerkommandant keine Einwände erhebt. Lt. Verfügung vom 20.11.1943 Ch MVpol/Kommando-Stab IIb/Str. ist die Überstellung von Juden aus dem hiesigen Befehlsbereich nicht vorgesehen. Außer einigen Juden, die in Mischehen leben und jüdischen Sicherheitshäftlingen. Die Sicherheitshaftbefehle werden in der Regel\"bis auf Weitere\" ausgestellt. Die Bewachungsmannschaften für Häftlings-Trsp. nach Konzentrationslager Herzogenbusch werden von Konzentrationslager gestellt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "10.01.1944" . "Einlieferung von Häftlingen in das Konzentrationslager Hertogenbosch."@deu . . . . "Einlieferung von Häftlingen in das Konzentrationslager Hertogenbosch."@deu . .