Po.-Gefängnisordnung.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-026-000-052_0010a_jpg an entity of type: Record

30.01.1942 
052/0010a.jpg 
Po.-Gefängnisordnung. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Geisellager HaarenAnlagen: 3Nach einem Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes ist von allen Dienststellen der Sicherheitspolizei, die über Gefängnisse, Arbeitserziehungslager usw. verfügen, eine Nachweisung über die Gefängnisstandsbewegung mit Berechnung des tägl. Durchschnittstandes für das abgelaufene Kalenderjahr 1941 sofort vorzulegen. Ferner haben nach dem Erlaß des Reichsführers-SS vom 12.06.1940 die staatlichen Gefängnisse, Lager usw., außer den nach § 49 der Po.-Gefängnisordnung (PDV 34) vorgeschriebenen Büchern und Listen ein Gefangenenstandsbuch nach beiliegendem Muster zu führen.(Ohne Anlagen). 

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