"Die Abrechnung der Juden erfolgt bis zum 31.08.1943 nach Tagessätzen, ab 01.09.1943 nach produktiven Arbeitsstunden zum Durschnittssatz von Rpf. 30. Da für sämtliche Häftlinge bisher keine Stundennachweise geführt wurden, muß in diesen Fällen allgemein nach den pauschalen Arbeitsstunden (8-10 Stunden) abgerechnet werden. Ab 01.04.1944 erfolgt die Verrechnung nach produktiven Arbeitsstunden auf Grund der neueingeführten Abrechnungszettel."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "17.04.1944" . "Einzelfragen zur Verrechnung der Juden und Häftlinge."@deu . . . . "Einzelfragen zur Verrechnung der Juden und Häftlinge."@deu . .