Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-020-012-048_1187a_jpg an entity of type: Record
Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.
Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.
02.02.1942
Art: Abschrift vom Original
Adressat: Kommandantur Konzentrationslager Dachau, St., Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, St., Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager Lublin, Sonderlager HinzertVerfügung, daß die Gef. Unfallrente oder Billigkeitsentschädigung, die durch eine Justiz- oder Po. Behörde gewährt wurde, bei allen Häftlingen, die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden, ruht.(Abschrift).