"Für Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, die durch nachgewiesenes Verschulden in Verlust geraten sind, ist ab sofort ein mehrfaches (bis zum zehnfachen) des Betrages gem. Artikel- und Preisliste der Waffen-SS zu berechnen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original"@deu . "20. Jahrhundert (15.02.1944)" . "Nicht angeführt (Bezahlung von in Verlust geratenen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Bezahlung von in Verlust geratenen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken)."@deu . .