Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).

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Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15). 
Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15). 
20. Jahrhundert 
Art: Fotokopie einer Durchschrift 
Memorandum: Am 29.05.1933 stellte Oberstaatsanwalt Dr. Wintersberger beim Landgericht München II fest, daß im Konzentrationslager Dachau Todesfälle vorkamen bei denen sich die Angaben des Kommandanten und Lagerarztes nicht mit den Tatsachen der Leichenbeschau decken. Die Beweise rechtfertigen eine Untersuchung. In den Fällen Schloss, Hausmann, Strauss und Nefzger wäre dieses nach § 346 STGB notwendig. Nach vielen Konsultationen auf hoher Ebene wird beschlossen, daß Oberstaatsanwalt Dr. Winterberger in der Sache zuerst mit dem Kommandeur der Politischen Polizei, Himmler, in Verbindung treten soll. Sonderbestimmungen, zu veröffentlichen für alle Personen im Sammellager Dachau. 

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