Schriftverkehr der Schutzhäftlinge mit ausländischen Behörden.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-017-023-044_0276a_jpg an entity of type: RecordSet

10.07.1941 
044/0276a.jpg 
Schriftverkehr der Schutzhäftlinge mit ausländischen Behörden. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Dir. Frauenkonzentrationslager Ravensbrück und Arbeitslager WewelsburgSchriftverkehr der Schutzhäftlinge mit ausländischen Behörden ist ohne Genehmigung der Einweisungsstellen nicht zulässig.Es wird angeordnet, solche Schreiben den Einweisungsstellen zur weiteren Entscheidung zu übersenden, gegebenenfalls die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes, Dienststelle IV C 2 einzuholen. 

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