"1. Die Anzahl der Pakete die ein Häftling empfangen darf, ist unbeschränkt. Es dürfen nur solche Lebensmittel gesandt werden, die ohne Zubereitung genossen werden können.2. Mißbrauch der Absender, die Zusendung von Paketen zum Schmuggeln von Briefen, Kassibern, Geld, Werkzeugen und anderen verbotenen Sachen einschließl. Bilder, so wird der Absender als auch der Empfänger zur Bestrafung herangezogen.3. Versiegelte Wertpakete sowie Expreßgutsendungen an Häftlinge sind ab sofort verboten.(Text wörtl. übernommen)."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge)."@deu . .