Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).

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20. Jahrhundert 
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Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15). 
Art: Fotokopie einer Durchschrift 
16. In Klasse können auch Häftlinge auf Grund ihres Vorlebens sein.17. Häftlinge aller Klassen können bei gutem Benehmen von der Arbeit befreit werden, bei Entzug von einem Viertel der ihnen zustehenden VerpflegungD. Rechtssprechung18. für das Lager ausnahmslos dem KommandantenVor ein Lagergericht aber kommen alle Vergehen nach Artikel 8. Das Gericht besteht aus dem Kommandanten, ein oder zwei SS-Führern und einem SS Mann.Konzentrationslager Dachau, Kommandantur, 01.10.1933Dienstanweisungen/Häftlings-Bewachung1. Aufstellung der Begleitmannschaften. 

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