"9. Wer Kenntnis vom Vorhaben wie unter 8. hat und dieses rechtzeitig meldet, bleibt straffreiC. Einstufung der Häftlinge10. erfolgt in drei Klassen11. die alle arbeiten müssen. Arbeitszeit und Pensum befiehlt der Kommandant12. Alle Häftlinge kommen zuerst in Klasse I13. In Klasse II erhalten die Häftlinge eine Bettstelle und angebrachte Verpflegung14. Bei gutem Betragen und Arbeitswilligkeit kann Versetzung nach Klasse I erfolgen, wo die Häftlinge ein gutes Bett und genügend Verpflegung erhalten15. Schlechtes Benehmen führt in Klasse III mit harten Betten und 3/4 der normalen Verpflegung."@deu . "Art: Fotokopie einer Durchschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15)."@deu . . . . "Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15)."@deu . .