Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-017-012-043_0551a_jpg an entity of type: Record

25.02.1935 
043/0551a.jpg 
Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: die Oberpräs. und Regierungspräsident dem Pol.-Präs. in Berlin, alle StapostellenZusendung der Bestimmung über das Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen zur Kenntnis und Beachtung. Die Behörden haben für die an die zuständigen Versorgungsämter mitzuteilenden Namen und Anschriften der in Schutzhaft genommenen Personen zu sorgen. Alle Personen die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden und diejenigen die auf die Voraussetzung des § 75 Abs. 1 des Gesetzes vom 30.06.1933 zutreffen.(ohne Anlagen). 

data from the linked data cloud