Unterbringung von Isolierungshäftlingen.

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Unterbringung von Isolierungshäftlingen. 
Unterbringung von Isolierungshäftlingen. 
31.12.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz I-III, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Lublin, Ravensbrück und HerzogenbuschAuf Anordnung des Reichsführers-SS wurde bei gewißen Fällen die Schutzhaftentlassung umgewandelt in Isolierungshaft mit Aufenthaltsbeschränkung der Art, daß dem Häftling die Möglichkeit zum Tragen von Zivilkleidung gegeben wurde und er lediglich durch eine Armbinde kenntlich gemacht werden sollte.Sie sollten in einer besonderen Baracke untergebracht werden. Diese Regelung soll in den Männer-Konzentrationslagern und im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück eingeführt werden. 

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