"In § 6 die geringste Strafe:8 Tage strengen Arrest mit je 25 Stockhieben zu Beginn und am Ende der Strafe, wer einem SS-Angehörigen gegenüber abfällige Bemerkungen macht usw. usw.In § 11 Tod durch den Strang wer zum Zwecke der Aufwiegelung politisiert oder sich mit anderen zu diesem Zwecke zusammenfindet usw. usw."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "01.10.1933" . "Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager."@deu . . . . "Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager."@deu . .