Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).
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Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).
Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).
20. Jahrhundert
Art: Fotokopie einer Durchschrift
16. In Klassen können auch Häftlinge auf Grund ihres Vorlebens sein.17. Häftlinge aller Klassen können bei gutem Benehmen von der Arbeit befreit werden, bei Entzug von einem Viertel der ihnen zustehenden VerpflegungD. Rechtsprechung18. für das Lager ausnahmslos dem KommandantenVor ein Lagergericht aber kommen alle Vergehen nach Artikel 8. Das Gericht besteht aus dem Kommandanten, ein oder zwei SS-Führern und einem SS-Mann.Konzentrationslager Dachau Kommandantur 01.10.1933Dienstanweisungen/Häftlings-Bewachung1. Aufstellung der Begleitmannschaften.