"Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager."@de . . "01.10.1933" . . . "In § 6 die geringste Strafe: 8 Tage strengen Arrest mit je 25 Stockhieben zu Beginn und am Ende der Strafe, wer einem SS-Angehörigen gegenüber abfällige Bemerkungen macht usw. usw.In § 11 Tod durch den Strang wer zum Zwecke der Aufwiegelung politisiert oder sich mit anderen zu diesem Zwecke zusammenfindet usw. usw."@de . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . . "042/0278a.jpg" .