"Ab sofort ist es dem Blockpersonal verboten ohne Aufsicht des für den betr. Block zuständigen Blockführers Durchsuchungen der Blocks vorzunehmen und den Häftlingen irgendwelche Sachen abzunehmen.Das Blockpersonal kann über das den Häftlingen abgenommene Gut nicht verfügen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "26.09.1944" . "Nicht angeführt (Schutzhaftlageranordnung)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Schutzhaftlageranordnung)."@deu . .