Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-017-010-042_0047a_jpg an entity of type: Record

Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15). 
Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15). 
20. Jahrhundert 
Art: Fotokopie einer Durchschrift 
A. Allgemeines1. Das Sammellager Dachau steht unter Kriegsrecht und Folgendes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.2. Bei Fluchtversuchen von Häftlingen dürfen die Wachen Schusswaffen ohne Warnung gebrauchen.B. Strafbestimmungen3. Folgende Strafen können gegen Häftlinge verhängt werden.1. Arrest2. Strafversetzung3. Tod, es folgt Beschreibung der 3 Arten von Arrest.4. Häftlinge haben allen Angehörigen des Stabes und allen Wachmannschaften unbedingten Gehorsam zu erweisen. 

data from the linked data cloud