Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).
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20. Jahrhundert
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Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen - über die Todesstrafe (Folio 14-15).
Art: Fotokopie einer Durchschrift
A. Allgemeines1. Das Sammellager Dachau steht unter Kriegsrecht und Folgendes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.2. Bei Fluchtversuchen von Häftlingen dürfen die Wachen Schusswaffen ohne Warnung gebrauchen.B. Strafbestimmungen3. Folgende Strafen können gegen Häftlinge verhängt werden.1. Arrest2. Strafversetzung3. Tod, es folgt Beschreibung der 3 Arten von Arrest.4. Häftlinge haben allen Angehörigen des Stabes und allen Wachmannschaften unbedingten Gehorsam zu erweisen.