Überstellung von Häftlingen auf Außenkommandos nach dem Konzentrationslager Dachau.

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Überstellung von Häftlingen auf Außenkommandos nach dem Konzentrationslager Dachau. 
Überstellung von Häftlingen auf Außenkommandos nach dem Konzentrationslager Dachau. 
20.11.1944 - 28.11.1944 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Häftlinge, die von einem Außenkommando aus geflüchtet sind und nach Wiederergreifung zum alten Außenkommando oder einem anderen Arbeitskommando zurückgebracht werden, sind sofort zu dem Konzentrationslager Dachau zu überstellen. Überstellung hat auch bei Häftlingen, bei denen Fluchtverdacht, Fluchtvorbereitung bzw. Fluchtversuch vorliegt, zu erfolgen, daß solche Häftlinge auf A.-Kommandos ebenfalls nicht mehr beschäftigt werden dürfen.Es ist grundsätzlich verboten, daß sich Häftlinge mit Fluchtpunkten auf Außenkommandos befinden. 

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