"Häftlinge, die von einem Außenkommando aus geflüchtet sind und nach Wiederergreifung zum alten Außenkommando oder einem anderen Arbeitskommando zurückgebracht werden, sind sofort zu dem Konzentrationslager Dachau zu überstellen. Überstellung hat auch bei Häftlingen, bei denen Fluchtverdacht, Fluchtvorbereitung bzw. Fluchtversuch vorliegt, zu erfolgen, daß solche Häftlinge auf A.-Kommandos ebenfalls nicht mehr beschäftigt werden dürfen.Es ist grundsätzlich verboten, daß sich Häftlinge mit Fluchtpunkten auf Außenkommandos befinden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20.11.1944 - 28.11.1944" . "Überstellung von Häftlingen auf Außenkommandos nach dem Konzentrationslager Dachau."@deu . . . . "Überstellung von Häftlingen auf Außenkommandos nach dem Konzentrationslager Dachau."@deu . .