"Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener."@de . . . . . "Einsatzbefehl Nr. 8, Erl. des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 17.07.1941 21 B/41- g Rs-Erl. des Oberkommandos der Wehrmacht vom 22.11.1941 - 2 f 24-19 AWA Kgf. (I() Nr. 3624/41"@de . "Art: Fotokopie vom Original, Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . "11.12.1941" . . "040/0104a.jpg" . . "Adressat: Alle Staatspolizeileitstellen u. a.Ergänzungen zum übrigen Erlaß.Sowjetische Kriegsgefangene, die während der Flucht keine Verbrechen begangen haben, sind dem nächstgelegenen Konzentrationslager, im GG dem Kriegsgefangenen Arbeitslager Lublin zum Arb.-Eins. zuzuführen."@de .