Arbeitseinsatz der auf Grund § 20 RFV in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
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Arbeitseinsatz der auf Grund § 20 RFV in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
Arbeitseinsatz der auf Grund § 20 RFV in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
12.05.1938
Art: Durchschrift vom Original
Adressat: Bezirksfürsorgeverband Fürth-StadtkreisEs wurden keine Arbeitszwangsgefangene anderweitig untergebracht.Die Entscheidung hierüber liegt beim Geheimen Staatspolizeiamt Berlin.