. "038/0662a.jpg" . . . . "Anordnung für das Verpflegungswesen Nr. 509, Truppe Nr. 24.Ernährungsämter dürfen keine Bezugsberechtigungen W/SS mehr ausstellenVerwundete, kurz vor der Entlassung empfangen Stärkungsmittel bei der neuen Dienststelle."@de . "06.11.1944" . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . "Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender."@de . .