"Anordnung für das Verpflegungswesen Nr. 509, Truppe Nr. 24.Ernährungsämter dürfen keine Bezugsberechtigungen W/SS mehr ausstellenVerwundete, kurz vor der Entlassung empfangen Stärkungsmittel bei der neuen Dienststelle."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "06.11.1944" . "Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender."@deu . . . . "Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender."@deu . .