Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender.
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Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender.
Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender.
06.11.1944
Art: Fotokopie vom Original
Anordnung für das Verpflegungswesen Nr. 509, Truppe Nr. 24.Ernährungsämter dürfen keine Bezugsberechtigungen W/SS mehr ausstellenVerwundete, kurz vor der Entlassung empfangen Stärkungsmittel bei der neuen Dienststelle.