1) Verpflegung von Firmenarbeitern und sonst. Zivilpersonen bei Arb.-Einsatz i. Wehrmachtanlagen.
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1) Verpflegung von Firmenarbeitern und sonst. Zivilpersonen bei Arb.-Einsatz i. Wehrmachtanlagen.
1) Verpflegung von Firmenarbeitern und sonst. Zivilpersonen bei Arb.-Einsatz i. Wehrmachtanlagen.
01.02.1945
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Sämtliche Einheiten der Waffen-SS und Kas. Po. im Bereich des TWL Braunschweig2) Fett als Brotaufstrich, Marschverpflegung für Häftlinge in Strafanstalten und Konzentrationslagern1) Zivilarb., die mit der Instandsetzung ziviler Betriebe beschäftigt sind, können bei der Truppenverpflegung zugelassen werden.2) Festlegungen für Ausgabe von Butter, Margarine und Schmalz für das Feldheer.