Regelung der Einäscherung bei Sterbefällen in den Arbeitslagern Wernigerode und Schönebeck.

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Regelung der Einäscherung bei Sterbefällen in den Arbeitslagern Wernigerode und Schönebeck. 
Regelung der Einäscherung bei Sterbefällen in den Arbeitslagern Wernigerode und Schönebeck. 
24.07.1943 
Art: Original 
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, StandortarztNach Abschluß der Verhandlungen am 23.07.1943 werden die Leichen der verstorbenen Häftlinge von Kommando Wernigerode in Quedlinburg und von Kommando Schönebeck in Magdeburg zur Einäscherung gebracht. 

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