Verfügung über Verbrennung verstorbener Häftlinge.

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Verfügung über Verbrennung verstorbener Häftlinge. 
Verfügung über Verbrennung verstorbener Häftlinge. 
05.04.1943 
Art: Durchschrift vom Original 
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Außenkommando Leipzig-Thekla, SS-Ostuf. BorellBeiliegend wird Abschrift des FS des Chefs des Amtes DIII vom 08.03.1943 überreicht, wonach vom Reichssicherheitshauptamt die Genehmigung erteilt wurde, daß verstorbene Häftlinge bei Baubrigaden verbrannt werden dürfen, ohne daß Sterbeurkunde, die nachgereicht wird, vorliegt.(Ohne Anlage). 

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