"Inhaftierte Ärzte dürfen weder als solche noch als Sanitätspersonal beschäftigt werdenÜbersetzung ins Englische für:H. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81, 02.05.1945."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "12.10.1939" . "Nicht angeführt (Sonderbefehl Nr. 122)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Sonderbefehl Nr. 122)."@deu . .