"Nicht angeführt (Sonderbefehl Nr. 122)."@de . . . "035/0345a.jpg" . . . "Inhaftierte Ärzte dürfen weder als solche noch als Sanitätspersonal beschäftigt werdenÜbersetzung ins Englische für:H. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81, 02.05.1945."@de . . . . . "12.10.1939" . "Art: Durchschrift vom Original"@de .