"Anordnung für das Verpflegungswesen Nr. 489, Truppe Nr. 214 betr. Vergütung durch Lebensmittel und Geld für Blutspender.I. Angehörige der Waffen-SS, der Kasernierten Orpo und der WehrmachtII. Konzentrationslager-Häftlinge und KriegsgefangeneIII. Zivilpersonen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.08.1944" . "Kräftigungszuschuß und Stärkungsmittel für Blutspender Az.: BI/1 320 - 1/We/St."@deu . . . . "Kräftigungszuschuß und Stärkungsmittel für Blutspender Az.: BI/1 320 - 1/We/St."@deu . .