Übernahme von Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.
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22.01.1943
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Übernahme von Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, VerwaltungUm den Verlust der Anwartschaft in oben genannten Fällen zu vermeiden, sollen für mittellose Häftlinge, die länger als 9 Monate in Haft sind, die Beiträge übernommen werden, bis eine endgültige Entscheidung des Reichssicherheitshauptamts vorliegt.
Dort. Schr. vom 14.01.1943, V5 14/15/294/1.43/Ei. (406, Folio 89)