"22.12.1941" . . "Im o. g. Fall kann nur eine allgemeine Auskunft gegeben werden, wie sie aus dem Gesetz § 3 vom 24.07.1941 abzuleiten ist."@deu . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "Nicht angeführt (Zahlung von Beiträgen zur Erhaltung der Anwartschaft in der Invalidenversicherung)."@deu . "Nicht angeführt (Zahlung von Beiträgen zur Erhaltung der Anwartschaft in der Invalidenversicherung)."@deu . .