Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-014-012-034_0337a_jpg an entity of type: Record

29.05.1941 
034/0337a.jpg 
Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge. 
Art: Fotokopie einer Durchschrift 
Adressat: Leiter der Verwaltung des Konzentrationslagers OranienburgLt. o. g. Verfügungen sind bis auf weiteres keine Anwartschaftskosten mehr zu zahlen. Die durch Halbdeckung erhaltenen Anwartschaften können nur durch echte Beiträge (nicht durch Ersatzzeiten) aufrecht erhalten werden. Es wird um eine Entscheidung gebeten, ob die durch Halbdeckung erhaltenen Anwartschaften durch Zahlung der erforderlichen Beträge aufrecht erhalten werden sollen. 
Dort. Schr. vom 30.04.1941 VR-62e/293/38/Ki./We (406, Folio 67). Verf. des Inspekteurs der Konzentrationslager vom 26.11. B. Nr. 1662/36 Inspekteur der Konzentrationslager (406, Folio 7) 

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