"Oben genanntes Gesetz wurde wie folgt ausgelegt\"In der Zeit vom 26.08.1939 bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres erlöschen Anwartschaften in der Rentenversicherung nich\"."@de . . . . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . "034/0334a.jpg" . . . . "Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 15.01.1941, RGBl. I. S. 34."@de . "29.04.1941" .