"Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind."@deu . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "Adressat: L. V. A. Thüringen, WeimarAnfrage, ob der Bescheid des Reichsverbandes Deutscher Rentenversicherungsträger schon eingegangen ist."@deu . "Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind."@deu . . . "28.09.1939" .