"Für Häftlinge die sich länger als 9 Monate in Schutz- oder Vorbeugungshaft befinden und mittellos sind, werden auf Antrag die Kosten für die Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Invalidenversicherung und in den gesetzlich anerkannten Sonderkassen, übernommen. Richtlinien, die bei der Bearbeitung beachtet werden müssen, sind aufgeführt."@deu . . . "3.1938"^^ . . "Anweisung für die Bearbeitung der Versicherungssachen der Häftlinge."@deu . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@deu . . . "Anweisung für die Bearbeitung der Versicherungssachen der Häftlinge."@deu .