"Lt. Vereinbarung zwischen Lagerkommandant des Konzentrationslagers Buchenwald und Standortverwaltung der 3. SS-T. Standarte sollen tägl. 2 Häftlingkommandos, Handwerker und Hilfskräfte für die Küche, zur Arbeitsleistung abgestellt werden.Kommandos führen die Bezeichnung\"SS-Schuhmache\" und\"Kartoffelschäler S\". Häftlinge müssen tägl. 8.00 Uhr nach dem Zählappell beim Arbeitsdienstführer abgeholt, Änderungen der Arbeitszeit müssen telef. durchgegeben werden. Bei der Abholung ist Folgendes zu beachten:1. Wenn die große Postenkette steht, muß tägl. ein Posten abgestellt."@deu . "Art: Original"@deu . "06.03.1941" . "Nicht angeführt (Anweisung über Häftlingsabholung)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Anweisung über Häftlingsabholung)."@deu . .