"Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, KommandantDer Arb.-Eins.-Führer macht seinen Kommandant aufmerksam auf die o. a. Verfügung des Reichsführers-SS, wonach beschränkt arbeitsfähige und arbeitsunfähige Häftlinge nicht an andere Konzentrationslager für den Arb.-Eins. überstellt werden dürfen. Die Arb.-Eins.-Führer beider Konzentrationslager sind persönlich verantwortlich für Abgabe oder Annahme nutzloser HäftlingeÜbersetzung ins Englische fürH. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81 15.06.1945."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "28.10.1940" . "Überstellung von Häftlingen."@deu . . . . "Überstellung von Häftlingen."@deu . .