"1. Den Häftlingen ist verboten, bei der Arbeit die Kopfbedeckung abzusetzen und das Hemd auszuziehen, damit Sonnenbrand und Sonnenstich vermieden werden.2. Die Unterhaltung während der Arbeitszeit ist untersagt.3. Passierscheine sind vom Blockführer bzw, Baustellenleiter auszustellen und nur in dringenden Fällen.4. Bärenzwinger soll gepflastert werden.5. Häftlingsküche soll täglich ca. 1/2 Zentner Kartoffeln zum Füttern der tragenden Rehe und Hirsche abgeben."@deu . "Art: Original"@deu . "24.05.1939" . "Nicht angeführt (Verschiedene Anordnungen über Verhaltungsregeln für Häftlinge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verschiedene Anordnungen über Verhaltungsregeln für Häftlinge)."@deu . .