Hinrichtung von russischen Kriegsgefangenen.

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Hinrichtung von russischen Kriegsgefangenen. 
Hinrichtung von russischen Kriegsgefangenen. 
20. Jahrhundert (1941) 
Art: Durchschrift vom Original 
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-RosenReichsführer-SS gab seine Zustimmung, russische Kriegsgefangene nicht zu erschiessen, wenn sie sich zur Arbeit im Steinbruch eigneten. Hierfür ist die vorherige Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes einzuholen. Bei Eintreffen von Erschiessungstransporten haben der stellv. Lagerführer und der Lagerarzt solche Russen auszuwählen. Eine namentliche Liste ist hierfür vorzulegen. Auf dieser Liste bescheinigt der Lagerarzt, daß er keine Bedenken gegen den Arb.-Eins. dieser Kriegsgefangenen hat. Nach Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes werden sie dann zu einem Steinbruch versetzt. Anmerkung der Häftlinge Komitee Konzentrationslager Buchenwald: Die o. a. Verfügung hätte mehr Arbeit für die. 

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