"Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, ArbeitsdienstführerDas Abstellen der Häftlinge in die Wohnhäuser ist verboten. Eine schriftl. Genehmigung ist für jeden Tag neu vorzulegen.Der Heizer ist besonders zu verwarnen, daß er nur die Heizung versieht. Schuheputzen ist untersagt, ebenso das Haus der Schlosser, da dort keine Heizung ist.Handschriftl. Vermerk: Der Häftling ist heute nochmals von mir verwarnt und der Werkstättenleiter belehrt."@deu . "Art: Original"@deu . "14.01.1939" . "Nicht angeführt (Abstellen von Häftlingen in die Wohnhäuser)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Abstellen von Häftlingen in die Wohnhäuser)."@deu . .