"Adressat: VerteilerU. a. Anerkennung für SS-Rottf. Schäfer für Erschießung eines Häftlings auf der Flucht und Beförderung zum SS-Scharf. durch SS-Gruf. Hennicke.Natürliche Todesfälle von Häftlingen meldet der Lagerarzt spätestens nach 3 Stunden mit Angabe von Todesursache der Abteilung II; nächtl. Todesfälle sind vom Lagerarzt bis 8.30 Uhr zu melden."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "05.10.1938" . "Nicht angeführt (Kommandanturbefehl Nr. 63)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Kommandanturbefehl Nr. 63)."@deu . .