"haben. Wenn während der Arbeitszeit die große Postenkette steht und nach dem Einrücken der Häftlinge eingezogen wird, ist zu beachten, daß Wirtschafts- und Hundertschaftsgebäude (in dem die Handwerker arbeiten), mit der Postenzahl 1/10 bzw. 1/8 umstellt werden.Einrücken der Häftlinge ist b. a. w. tägl. 17.00 Uhr, Änderung beim Arbeitsdienstführer melden. Maßnahme erforderlich, da sich der K. T. D. (Kasernentagedienst) vor Einziehen der gr. Postenkette überzeugen muß, daß die Gebäude umstellt und kein Häftling die Flucht ergreifen kann. Beim Aufziehen der k. Postenkette sind die."@deu . "Art: Original"@deu . "06.03.1941" . "Nicht angeführt (Anweisung über Häftlingsabholung)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Anweisung über Häftlingsabholung)."@deu . .