"Adressat: Oberlandesgericht 5, Zivilsenat Frankfurt a. M.Berufungsbeantwortung des Norbert Wollheim durch Rechtsanwalt Ernst Müller auf die Berufungsklage der IG Farbenindustrie, mit den Antrag, die Berufung gegen das Urteil vom 10.06.1953 kostenpflichtig zurückzuweisen.Die Berufung besteht aus:A. Klageansprüche aus § 823 Abs. 1 BGBB. Klageansprüche aus § 823 Abs. 2 BGBC. Klageansprüche aus § 826 BGBD. Betrag des AnspruchsE. Die Einwendung auf Grund des BGBF. Die Einwendung aus dem Reparationsabkommen und dem Auslandsschuldenabkommen."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "22.07.1954" . "Nicht angeführt (Verhältnisse im Konzentrationslager Auschwitz III-(Buna)-Monowitz)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verhältnisse im Konzentrationslager Auschwitz III-(Buna)-Monowitz)."@deu . .