"Fragen zum Aufklärungs- und Beweisbeschluß in Sachen IG Farben gegen Wollheim, die 2. Teil vom Kläger und 2. Teil von der Beklagtem beantwortet werden müssen. Außerdem sollen zwei Gutachten über:1. Ernährung und Bekleidung2. Einsatz von Arbeitskräften (Häftlingen aus dem Konzentrationslager) eingeholt werden."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "15.03.1955" . "Nicht angeführt (Verhältnisse im Konzentrationslager Auschwitz III (-Buna-) Monowitz)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verhältnisse im Konzentrationslager Auschwitz III (-Buna-) Monowitz)."@deu . .