"Die Meister der IG oder der Baufirmen konnten nach ihrem Gutdünken die Arbeitsleistung eines Häftlings bewerten, die 75 % betragen mußte. Manchmal wurden nur geringe Leistungen aufgeschrieben, obwohl die Meister die Folgen kannten.Ebenso wurde festgesetzt, wie lange ein Häftling krank sein durfte. Waren mehr als 5 % der Belegschaft von IG Auschwitz im KB, fand eine Selektion statt."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Nicht angeführt (Bewertung der Arbeit und Aufenthalt im KB)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Bewertung der Arbeit und Aufenthalt im KB)."@deu . .