Nicht angeführt (Befahrung der Altanlage).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-005-012-008_0316a_jpg an entity of type: Record
22.06.1944
008/0316a.jpg
Nicht angeführt (Befahrung der Altanlage).
Art: Fotokopie vom Original
Am 21.06.1944 wurde von der Bergbehörde festgestellt, daß Angehörige der SS ohne Benachrichtigung und ohne Erlaubnis der Betriebsführung in die Grube fahren. Es ist nicht erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson den Grubenbetrieb zubefahren.Grubenseitig muß zu jeder Zeit die Zahl und die Namen der sich untertage befindlichen Leute festzustellen sein. Es wird gebeten, bei den sich ergebenden nötigen Grubenfahrten die Betriebsführung zu benachrichtigen.