"Zur Erhöhung der Arbeitsleistung kann auf Anordnung des RMfBuM den Häftlingen eine wöchentl. Prämie von RM 4.- gezahlt werden. Um Arbeitsfreudigkeit und Leistung zu steigern, Prämienzahlung rückwirkend ab 11.10.1943.Es kommen fleißige Häftlinge in Frage und zwar zunächst 5 % der eingesetzten Häftlinge.Die Häftlinge können sich dafür in der Lagerkantine verschiedene Gebrauchsgegenstände kaufen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "19.10.1943" . "Nicht angeführt (Prämienzahlung an Häftlinge für besonderen Arbeitseinsatz)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Prämienzahlung an Häftlinge für besonderen Arbeitseinsatz)."@deu . .